Ausbildung

1. Anforderungen an einen Feuerwehrtaucher
 
  Einsatzkräfte, die als Feuerwehrtaucher eingesetzt werden, müssen:
 
- das 18. Lebensjahr vollendet haben

 

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die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) abgeschlossen und das "Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber" erworben haben

 
-

körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G31 "Überdruck", festzustellen.); Die Nachuntersuchung muß vor Ablauf von 12 Monaten erfolgen

 
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein
 
- die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher erfolgreich abgeschlossen haben
 
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen
 
 
2. Stufen des Feuerwehrtauchens
  
Feuerwehrtauchen Stufe 1
Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder zur Bergung von Gegenständen ohne technische Maßnahmen in Gewässern ohne gewässerspezifische Risiken wie z. B. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, Strömung oder Einbauten. Die maximale Tauchtiefe soll zehn Meter nicht übersteigen.
 
Feuerwehrtauchen Stufe 2
Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder zur Bergung von Gegenständen, einschließlich einfacher Maßnahmen, wie zum Beispiel
- an- und abschlagen von Seilen an Gegenständen
- befestigen und lösen von Schrauben
- meißeln, sägen.
Die maximale Tauchtiefe beträgt im allgemeinen zwanzig Meter.
 
Feuerwehrtauchen Stufe 3
Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder zur Bergung von Gegenständen, einschließlich Maßnahmen, die eine zur Stufe 2 zusätzlichen Ausrüstung und Ausbildung erfordern.
 
Alle ausgebildeten Taucher der Feuerwehr Burgdorf sind Feuerwehrtaucher der Stufe 2.
 
 
3. Die Ausbildung
 
Der Unterricht für Taucheranwärter der Stufe 2 umfaßt mindestens 35 Unterrichtseinheiten, in denen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Taucheinsätze bei den Feuerwehren vermittelt werden. Außerdem sind 20 Stunden praktische Ausbildung und 50 Tauchgänge (ein Tauchgang mind. 20 Min.) durchzuführen. 20 Tauchgänge sind in einer Tauchtiefe von mehr als 10 Metern abzuleisten.

In der theoretischen Ausbildung werden Themen wie Physik, Physiologie, Tauchmedizin, Einsatzlehre und Notfallmaßnahmen behandelt. Die praktische Ausbildung umfaßt das Anlegen der Tauchausrüstung (nicht nur schnelles, sondern vor allem sicheres Anlegen der Ausrüstung), Tätigkeit des Signalmanns, Aufbau der Sprecheinrichtungen, Aufbau von Schifffartszeichen und Einrichtung von Taucheinsatzstellen. In den 50 Tauchgängen werden Arbeiten wie Retten von eingeklemmten Personen, Unterwasserarbeiten mit technischem Gerät, Objektbeschreibungen und Objektmarkier-ungen durchgeführt.

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